E-Bay, Amazon, unter Spiel um die Bewertungen

Das Internet hat uns nachhaltig verändert. Egal ob ich nun ein Buch bestellen will (für meinen Job: IFRS Reporting Germany), einen Steuerberater suche, bietet mir das Netz alles an. Wenn ich im Internet ein Produkt käuflich erwerben will und dazu eine der bekannten Plattformen eBay oder Amazon benutze, dann sind die Bewertung anderer Kunden zu dem Produkt für mich ein entscheidendes Kaufkriterium. Da es nicht nur mir so geht, sondern die Bewertung für die Kaufentscheidungen vieler Konsumenten verantwortlich sind, ist es leicht nachvollziehbar, dass Bewertungen auf Plattformen wie Amazon oder eBay einen hohen Stellenwert und eine enorme Bedeutung für die Anbieter darstellen. Ist auch insbesondere wichtig wenn man eine größere Anschaffung plant wie etwa ein freiprogrammierbares Motorsteuergerät.

Es ist wenig verwunderlich, dass dies merkwürdige Blüten treibt: so ist es unter anderem vorgekommen, dass ein Unternehmer per Gericht versucht, negative Bewertungen von seinen Käufern entfernen zu lassen. Leider hat in einem solchen Fall das Gericht auch bereits entschieden, dass es in dem speziellen Fall die Pflicht des Käufers ist, eine negative Kritik zu entfernen. Es wurde dazu keine Urteilsbegründung mitgeliefert, weshalb für die Zukunft noch nicht abzusehen ist, welche Auswirkung ein solches Urteil auf die online Welt haben wird.

Grundsätzlich ist es so, dass eine Schmähung verboten ist, während die freie Meinungsäußerung weiterhin Bestand hat. Dabei muss es sich allerdings auch klar erkennbar um die eigene Meinung handeln: eine Aussage wie zum Beispiel „ich finde, der Verkäufer hat ein schlechten Job gemacht“ spiegelt zum Beispiel leicht erkennbar die eigene Meinung des Kritikers wieder. Würde ich allerdings sagen: „der Verkäufer ist ein Idiot der seinen Job nicht richtig macht“, so handelt es sich eindeutig um eine Schmähung, die sogar strafbar ist und unter jeden Umständen vermieden werden sollte.

Es ist ein zweischneidiges Schwert, sich den Bewertungen des Publikums im Internet zu öffnen, da man auf der einen Seite als Geschäftsmann ein erheblichen Zulauf an Kunden erhalten kann, wenn die Produkte qualitativ überzeugen und zu einem positiven Publikumsfeedback führen. Auf der anderen Seite kann es allerdings auch schnell in einer finanziellen Katastrophe enden, wenn die Produkte eben nicht überzeugen, und die Kunden über die sachlich tatsächlich vorkommenden Fehler und Mängel des Produktes sprechen.

Dazu kommt außerdem, dass findige und moralisch nicht ganz integre Geschäftsleute immer wieder künstliche Bewertungen im Internet veröffentlichen lassen, die aussehen, als wenn tatsächliche Nutzer sie geschrieben hätten. Ehrliche Käufer können dann nicht mehr unterscheiden, ob die Spitzenbewertungen tatsächlich von echten Menschen stammen, oder von einer Maschine automatisch erzeugt wurden. Es macht also in jedem Fall Sinn, sich sowohl sehr gute als auch sehr negative Kritiken gründlich durchzulesen, um ein Muster in den Bewertung erkennen zu können und herauszufinden, ob die Kritiken zum Beispiel auf einen sachlichen Mangel zurückzuführen sind, oder vielleicht auch einfach auf die Unfähigkeit des jeweiligen Benutzers.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert